Großbritannien-Urlaub nach dem Brexit – das müssen Reisende wissen

Der Brexit steht – jetzt scheinbar wirklich – unmittelbar bevor: Am Freitag, 31. Jänner, werden England, Schottland, Wales und Nordirland die EU verlassen. Bei vielen Reisenden stellen sich organisatorische Fragen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt allerdings eine Übergangsperiode. Während dieser Zeit reisen Urlauber so, als habe es keinen Brexit gegeben. Erst danach könnten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Ruefa weiß, worauf Urlauber bei der Reiseplanung achten sollten.

Ein Städtetrip nach London oder Belfast, eine Rundreise durch Schottland oder ein Sprachaufenthalt in Wales – Großbritannien ist ein beliebtes Reiseziel. Doch welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für Reisende? Kann man auch nach dem Brexit noch bedenkenlos Urlaub auf den britischen Inseln buchen? „Urlauber sind zunehmend verunsichert, was aufgrund des langen Tauziehens rund um die Brexit-Verhandlungen nur allzu verständlich ist. Daher ist es für uns als Reiseexperten wichtig, unsere Kunden umfassend zu informieren, um ihre Fragen bestmöglich zu beantworten“, erklärt Ruefa-Geschäftsführer Walter Krahl und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Dokumente werden bei der Einreise künftig benötigt?

„Großbritannien ist kein Mitglied des Schengener Abkommens. Deshalb gab es ja auch bisher schon Ausweiskontrollen bei der Einreise. Ein gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für EU-Bürger derzeit ausreichend, ein Visum wird für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht benötigt“, weiß Krahl. Doch Achtung: Die Verwendung von Personalausweisen wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres nicht mehr möglich sein.

Wer eine Mietwagenreise plant, benötigt nach derzeitigem Stand keinen internationalen Führerschein – der gültige nationale Führerschein eines EU-Staates wird in Großbritannien ohne Übersetzung anerkannt. Zur Sicherheit ist es jedoch ratsam, sich vorab bei der Mietwagenfirma zu erkundigen.

Hat der Brexit Auswirkungen auf den Flugverkehr? Gelten die EU-Fluggastrechte weiterhin?

Während der Übergangsperiode ergeben sich zunächst keine Änderungen. Auch sind keine Unterbrechungen des Flugverkehrs zu erwarten. Die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung gelten bis zum 1. Jänner 2021 unverändert weiter. Was danach geschieht, muss erst noch verhandelt werden. „Denn die Fluggastrechte Verordnung sieht vor, dass nur Passagiere, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, ihre Ansprüche im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen etc. geltend machen können. Für Flüge von außerhalb in die Union bestehen die Ansprüche nur dann, wenn der Flug von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt wird“, so Krahl.

Was passiert im Krankheitsfall?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der e-card befindet, wird vorerst weiterhin akzeptiert. Das heißt, Reisende können in Großbritannien zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen und erhalten die gleichen Leistungen wie Einheimische. Sollte die Europäische Krankenversicherungskarte ab dem 1. Jänner 2021 ihre Gültigkeit verlieren, müssten Urlauber dann eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

„Für Reisende, die privat krankenversichert sind, ändert sich nach dem Austritt voraussichtlich nichts. Die private Krankenversicherung ist weltweit gültig. Wir empfehlen dennoch, sich vor der Reise bei der Versicherung zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden“, rät Krahl.

Wird Handy-Telefonieren im Großbritannien-Urlaub wieder teurer?

Die vereinbarte Übergangszeit bezieht sich auch auf die Roaming-Gebühren. Ob anschließend mobiles Telefonieren und Surfen wieder teurer wird, hängt davon ab, ob die in der EU ansässigen Mobilfunkanbieter wieder Gebühren einführen. Um keine teuren Überraschungen zu erleben, sollten sich Reisende vorab immer bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen.

Gibt es Änderungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren?

„Beim Zoll und den Einfuhrbestimmungen gibt es vorerst keine Änderungen. Ob Zollkontrollen ab dem 1. Jänner 2021 wiedereingeführt werden, ist noch nicht sicher. Die großzügigen Freigrenzen, die innerhalb der EU für die Mitnahme von Alkohol oder Zigaretten gelten, könnten dann allerdings Geschichte sein“, erklärt Krahl.

Darf der Hund noch mit in den Großbritannien-Urlaub?

Der EU-Heimtierausweis, der als eine Art Reisepass für Tiere fungiert und unter anderem als Nachweis für eine Tollwut-Impfung gilt, gilt vorerst weiter. Ob er nach der Übergangsphase seine Gültigkeit verliert, ist ungewiss. Unter Umständen könnten dann ab 2021 zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein. Grundsätzlich sollten sich Haustierbesitzer vor der Abreise immer bei der britischen Botschaft erkundigen, welche Dokumente nötig sind.

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